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Information für die Kunden des ZVA „Obere Mandau“

Liebe Kundinnen und Kunden,
in der Verbandsversammlung am 17.03.2021 hat der ZVA die 3. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 16.12.2014 beschlossen, welcher Bestandteil die Gebührenerhöhung ist. Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Im Ergebnis der Auswertung der Nachkalkulation des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes 2017 – 2020 ergibt sich ein Defizit, welcher in der nachfolgenden Kalkulationsperiode 2021 – 2024 auszugleichen ist.

Um weiterhin eine kostendeckende Abwasserentsorgung gewährleisten zu können, sind auf Grundlage dieser neuen Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2022 höhere Mengen- und Grundgebühren zu erheben. Die Mengengebühr steigt um 0,30 €/m3 auf 1,69 €/m3 und die jährliche Grundgebühr um 25,00 €/Einwohner bzw. EGW auf 45,00 €/Einwohner bzw. EGW. Auch für die KKA und abflusslosen Gruben gelten ab 2022 veränderte Entsorgungs- und Grundgebühren sowie eine neu eingeführte Überwachungsgebühr (vgl. §§ 44, 45 AbwS). Wir möchten Sie um Ihr Verständnis bitten und Ihnen diesbezüglich ein paar Erläuterungen unterbreiten. Die Gründe für die Gebührenerhöhung lassen sich im Allgemeinen auf den Verzehr der vorangegangenen Bilanzüberschüsse, Kostensteigerungen für die Klärung des Schmutzwassers in den angeschlossenen Kläranlagen und erhöhter Aufwendungen für die Unterhaltung (Reparaturen, Instandsetzungen) sowie Erneuerungsinvestitionen des Abwassernetzes zurückführen. Innerhalb der Unterhaltung des Kanalnetzes steht zudem eine Kanalinspektion der großen SW Kanäle an, welche sehr kostenintensiv und regelmäßig aller 10 Jahre durchzuführen ist. Aus diesen Gründen lässt sich vermuten, dass die aktuell ermittelte Gebühr mindestens bis zum Jahr 2024 als stabil betrachtet werden kann.

Die teilweise Rückzahlung der Abwasserbeiträge konnte im Juni 2020 begonnen werden. Seit dem Inkrafttreten der Rückzahlungssatzung (RzS vom 12.06.2019) am 14.12.2019 wurden vom Dezember 2019 – Februar 2020 ca. 1.800 Anträge und vom März – Dezember 2020 ca. 350 Anträge gestellt. Die Anspruchsberechtigten gem. § 3 RzS haben die Möglichkeit, Ihre Anträge bis zum 30.06.2022 beim Zweckverband einzureichen. Bis zum 31.10.2021 konnten ca. 1.170 Anträge bearbeitet werden. Die Antragsbearbeitung und Erstellung von Bescheiden bedarf einer exakten Prüfung, welche sehr umfangreich ist. Aufgrund der hohen Anzahl der gestellten Anträge ist es nicht möglich umfangreiche Beratungsgespräche oder bevorzugte Bearbeitungen zu gewährleisten. Beratungen und Nachfragen führen leider zu einer Unterbrechung der Bearbeitung und daher zu Verzögerungen. Auf der Homepage des Zweckverbandes sind weitere aktuelle Informationen und Erläuterungen zum Ablauf der Rückzahlung zu finden. Weiterhin möchten wir Sie um Information bei Änderung Ihrer Bankverbindung bitten.

Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen einmaligen Abwasserbeiträgen, die dem Ausbau des Kanalnetzes dienen, und laufenden Mengen- und Grundgebühren, die ebenfalls auf Satzungsgrundlage zur Schmutzwasserentsorgung erhoben werden. Diese laufenden Abwassergebühren dienen der Abwasserbehandlung in den zwei Kläranlagen (KA Mittelherwigsdorf und KA Warnsdorf in Tschechien), der Kanalnetzunterhaltung sowie der dazugehörigen Verwaltung. Nach Ablauf jedes Kalkulationszeitraumes ist eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen. Wir bitten Sie um Beachtung und Akzeptanz und wollen mit dieser Information erreichen, dass es Ihrerseits zu keiner unzulässigen Verknüpfung von eimaligen Abwasserbeiträgen und den Zahlungsverpflichtungen laufender Abwassergebühren kommt. Diese sind getrennt zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Berndt
Verbandsvorsitzende